Das Agglomerations-Programm kurzgefasst
Was ist das Programm Agglomerationsverkehr (PAV)?
Verkehr und Siedlungsentwicklung sind eng verbunden: Neue Verkehrsangebote fördern das Wachstum, umgekehrt erzeugt die Siedlungsentwicklung mehr Verkehr. Das Programm Agglomerationsverkehr (PAV) unterstützt deshalb eine integrierte Verkehrs- und Siedlungsplanung in städtischen Gebieten – über Gemeinde-, Kantons- und Landesgrenzen hinweg. Der Bund finanziert das Programm seit 2017 über den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF), aus dem alle vier Jahre Mittel bereitgestellt werden.
Wer profitiert vom PAV?
Der Bund beteiligt sich über das PAV an Verkehrsprojekten in beitragsberechtigten Städten und Agglomerationen. Rund drei Viertel der Schweizer Bevölkerung leben in solchen Gebieten. Die Agglomerationen unterscheiden sich stark in ihrer Grösse – von rund 20’000 Einwohnern (Rheinach AG) bis 1,5 Millionen (Zürich). Schaffhausen zählt mit etwa 85’000 Einwohnern zu den mittel-kleinen Agglomerationen. Fördermittel erhalten jene Agglomerationen, deren Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung wirksam aufeinander abstimmen. Es können auch nicht-beitragsberechtigte Gemeinden vom PAV profitieren, sofern deren Massnahmen ihre Wirkung im Agglomerationsraum entfalten.
Was ist ein Agglomerations-Programm?
Das Agglomerationsprogramm ist eine Synthese aus vorliegenden Planungsinstrumenten. Es wird von Kantonen, Gemeinden und Regionen erarbeitet und auch mit benachbarten ausländischen Gebieten abgestimmt. Das Programm zielt darauf ab, Verkehr und Siedlung aufeinander abzustimmen und Verkehrslösungen mitzufinanzieren. Dabei gelten die Grundsätze der 4-V-Strategie, die u.a. auch in der Mobilitätsstrategie des Kantons Schaffhausen festgehalten sind:
Verkehr vermeiden
Verkehr verlagern
Verkehr verträglich gestalten
Verkehr vernetzen
Welche Gemeinden gehören zur Agglomeration Schaffhausen?
Die Agglomeration Schaffhausen umfasst 19 Gemeinden. Der Kern besteht aus Schaffhausen, Neuhausen am Rheinfall, Feuerthalen und Flurlingen. Zum Agglomerationsgürtel gehören Beringen, Thayngen, Büttenhardt, Dörflingen, Löhningen, Lohn, Merishausen, Stetten, Laufen-Uhwiesen und Dachsen. Zudem zählen die Regionalzentren Stein am Rhein, Neunkirch, Diessenhofen (TG) und die deutsche Gemeinde Büsingen dazu.
Wie ist die Agglomeration Schaffhausen organisiert?
Der Verein Agglomeration Schaffhausen (VAS) wurde 2006 gegründet und vertritt die Agglomeration gegenüber dem Bund. Alle beitragsberechtigten Gemeinden sind Vollmitglieder. Weitere assoziierte Mitglieder aus der Schweiz und Deutschland spiegeln die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Region wider. Die organisatorische Leitung für das Agglomerationsprogramm hat Tiefbau Schaffhausen.
Wie ist der Aufbau des Agglomerations-Programms?
Das Agglomerations-Programm folgt einem vom Bund vorgegebenen „Roten Faden“ mit sechs Bausteinen. Es umfasst:
Umsetzungsstand der bisherigen Massnahmen
Analyse der aktuellen Situation und Trends in der Verkehrs- und Siedlungsentwicklung - unter Berücksichtigung der Landschaft
Räumliches Zukunftsbild
Aus dem Vergleich der Ist-Situation sowie der erwarteten Trendentwicklung mit dem Zukunftsbild leiten sich die weiteren Bausteine ab:
Handlungsfelder
Teilstrategien für Verkehr und Siedlung - unter Berücksichtigung der Landschaft
Massnahmen
Wie ist das Agglomerations-Programm zeitlich aufgestellt?
Das Agglomerations-Programm ist ein langfristiges Planungs- und Finanzierungsinstrument. Im Zukunftsbild ist der gewünschte Zielzustand der Agglomeration dargestellt, der in 15-25 Jahren erreicht werden soll. Das Programm selbst wird alle vier Jahre überarbeitet und weiterentwickelt. Die enthaltenen Massnahmen werden jeweils einem Realisierungshorizont zugewiesen. A-Massnahmen sind Projekte der nächsten Generation; B-Massnahmen der übernächsten Generation. C-Massnahmen sind Projekte, die Zukunft zur Umsetzung anstehen könnten.
Welche formalen Anforderungen müssen Massnahmen erfüllen, die im Programm aufgenommen werden sollen?
Nur Verkehrsinfrastrukturmassnahmen, die zur Zielerreichung bzw. zur Abstimmung von Siedlung und Verkehr beitragen, können im Agglomerations-Programm berücksichtigt werden. Eine Massnahme wird daran gemessen, ob sie zur Verbesserung einer der folgenden vier Wirkungsbereiche beiträgt:
verbesserte der Qualität des Verkehrssystems
verstärkte Siedlungsentwicklung nach innen
weniger Umweltbelastung und Ressourcenverbrauch
erhöhten Verkehrssicherheit
Eine Massnahme sollte ein Mindestinvestitionsvolumen aufweisen, da ansonsten der administrative Aufwand im Verhältnis zum Förderbetrag unverhältnismässig hoch ist. Als Richtwert für die untere Kostenschwelle können ca. 100'000 Franken angenommen werden. Massnahmen über diesem Richtwert, aber mit einem Volumen unter 5 Millionen Franken, können im Rahmen eines Massnahmenpakets (pauschal) gefördert werden, wenn sie in eine der folgenden Kategorien fallen:
Fuss- und Radverkehr
Verkehrsmanagement
Aufwertung und Sicherheit des Strassenraums
Aufwertung oder Neubau von Bushaltestellen
Massnahmen über 5 Millionen Franken können als Einzelmassnahmen aufgenommen werden, wenn sie positive Auswirkungen auf das Agglomerationsprogramm haben, das Kosten-Nutzen-Verhältnis stimmt und sie ausreichend baureif sind (für die Aufnahmen in den A-Horizont muss i.d.R. ein Vorprojekt vorliegen). Mögliche Kategorien sind:
Strassenkapazität (Umfahrungsstrassen, Netz- oder Kreuzungsverbesserungen)
Verkehrsdrehscheiben (multi- und intermodale Umsteigepunkte, Sharing-Infrastruktur)
Öffentliche Infrastruktur für alternative Antriebe
Wirtschafts- und Logistikverkehr
Massnahmen für den Tourismusverkehr
Für jede A- und B-Massnahme ist ein Massnahmenblatt zu erstellen, das die Massnahme einer Massnahmenkategorie und einem Umsetzungshorizont zuordnet, die Investitionskosten beziffert sowie die Planungs- und Umsetzungsprozesse beschreibt. Ausserdem sind Zweckmässigkeit und Nutzen hinsichtlich der vier Wirkungsbereiche zu erläutern.
Wann können die Massnahmen aus dem Agglomerations-Programm umgesetzt werden?
Mit Eingabe des Agglomerations-Programms beginnt der Prüfprozess beim Bund. Wenn das Programm alle Kriterien der Zulassung erfüllt und die Bundesparlamente die Gelder aus dem NAF freigeben, müssen zwischen den Massnahmenträgern und dem Bund Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Danach können die A-Massnahmen umgesetzt werden, sofern diese ihre Bau- und Finanzreife erreicht haben respektive alle politischen Beschlüsse auf Gemeinde- und/oder Kantonseben vorliegen. Insgesamt muss mit einer Zeitdauer von ca. drei Jahren von der Eingabe des Programms bis zum Baustart einer Massnahme gerechnet werden.
Wie hoch sind die Förderbeiträge?
Die Höhe des Förderbeitrags je Massnahme ist abhängig von der Programmbeurteilung durch den Bund. Dabei stellt der Bund den ermittelten Nutzen eines Agglomerations-Programms seinen Kosten gegenüber. Die Kosten werden relativ im Verhältnis zur Grösse der Agglomeration ermittelt. Aus dem Kosten - Nutzen - Verhältnis ergibt sich die Höhe der Bundesbeiträge. Der Beitragssatz des Bundes liegt zwischen 30% und 50%. Der Stand der Umsetzung der vereinbarten Massnahmen der vorletzten Vorgängergeneration wird bei der Festlegung des Beitragssatzes berücksichtigt.
Weiterführende Informationen
Downloads und Links
Hier finden Sie die aktuellen Dokumente des Agglomerations-Programms Schaffhausen 5. Generation (AP5G) und weitere Informationen